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Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II werden mit Wirkung zum 1.1.2017  fünf neue Pflegegrade eingeführt. Die bisher bekannten Pflegestufen entfallen.

Das Wesentliche zum PSG II in Kürze:

1. Kein Pflegebedürftiger (Personen mit Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3) erhält mit der Einführung des PSG II ab dem 01.01.2017 weniger Unterstützungsleistungen durch die Pflege-/Krankenkassen.

2. Alle Pflegebedürftigen mit einer bereits verfügten Pflegestufe erhalten dieses Jahr noch automatisch einen Bescheid über die neue Einstufung in die  Pflegegrade ab 2017.


An alle Rat Suchenden!

Lassen Sie sich durch die Neuerungen der Pflegestärkungsgesetze II und III nicht verunsichern.

Ich berate Sie persönlich, ausführlich und kostenlos in unserem Büro oder auch gerne bei Ihnen zu Hause und nehme mir dafür die Zeit, die wir brauchen.

Ihre Franziska Lux-Helios


Automatische Umstellung auf einen Pflegegrad bis 31.12.2016 bei den Pflegebedürftigen, die bereits in eine Pflegestufe eingestuft sind.


Höhe der Sachleistungen nach Pflegegrad ab 01.01.2017


Höhe des Pflegegeldes nach Pflegegrad ab 01.01.2017


Höhe der Unterstützungsleistungen der Pflegekasse bei ambulanten Leistungen bzw. stationären Leistungen im jeweiligen Pflegegrad ab 01.01.2017


 
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